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Die DGB-Jugend Sachsen hat eine Broschüre herausgegeben, die den studentischen Hilfskräften an sächsischen Hochschulen zur Orientierungshilfe dienen soll, um eigene Rechte einzufordern. Exemplare der Broschüre sind bei der DGB-Jugend Sachsen bestellbar. Was sonst jede Arbeitnehmerin für selbstverständlich erachtet – Anspruch auf Urlaub zu haben –, kommt Studierenden, die am Lehrstuhl oder am Forschungsinstitut als studentische Hilfskräfte (SHK) arbeiten, komisch vor. Verwundert reagiert die lokale studentische Presse und noch verwunderter reagieren die Betroffenen, wenn sie davon erfahren. Oft gilt als Selbstverständlichkeit, dass Urlaubs- und Krankheitszeiten nachgearbeitet werden müssen.
Lehrstühle und Hochschulverwaltungen sind dazu sehr oft nicht auskunftsfähig oder -willig. Doch studentische Hilfskräfte sind nicht rechtlos, sie sind ganz normale Arbeitnehmer und haben somit auch Arbeitnehmerrechte. Die gewerkschaftlichen Hochschulgruppen haben bei ihrer arbeits- und sozialrechtlichen Beratungspraxis die Erfahrung gemacht, dass der Informationsstand über diese Rechte sehr gering ist. Aber selbst wenn man Bescheid weiß, sind Professoren für die SHKs gleichzeitig Prüfer und Arbeitgeber. Das macht die Einforderung der eigenen Rechte nicht einfacher. Wer soll zu einer Verbesserung beitragen, wenn nicht die Gewerkschaften? So ist bei einem sächsischen Vernetzungstreffen der gewerkschaftlichen Hochschulgruppen die Idee zu dieser Broschüre entstanden. Sie soll den SHKs eine Handhabe zur Einforderung ihrer Rechte geben. Dabei gilt das Prinzip: Eigene Bedürfnisse und rechtliche Lage ruhig und transparent ansprechen, und zunächst eine einvernehmliche Lösung suchen. Für weitere Fragen wendet euch an
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