-LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT-
-LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT-
-LAYOUT-
DGB Jugend DGB-Jugend Sachsen
-LAYOUT-
Studierende als Pioniere der Deregulierung der Arbeit missbraucht
Die DGB-Jugend Sachsen hat ihre Campus Tour in Sachsen abgeschlossen.

 

Gewerkschaftlich aktive Studierende waren in Dresden und Chemnitz jeweils am 14.4 an der TU Dresden, am 15.4 an der HTW Dresden, am 16.4 an der ehs Dresden, am 22.-23.4 an der TU Chemnitz, um Studierende über arbeits- und sozialrechtliche Fragen zu beraten, Anfragen entgegenzunehmen und Infomaterialien über das Thema zu verteilen.

Die DGB-Jugend Sachsen hat letzte Woche ihre Campus Tour in Sachsen abgeschlossen. Gewerkschaftlich aktive Studierende waren in Dresden und Chemnitz jeweils am 14.4 an der TU Dresden, am 15.4 an der HTW Dresden, am 16.4 an der ehs Dresden, am 22.-23.4 an der TU Chemnitz, um Studierende über arbeits- und sozialrechtliche Fragen zu beraten, Anfragen entgegenzunehmen und Infomaterialien über das Thema zu verteilen. 

Die gewerkschaftlichen Hochschulgruppen waren mit peppigen Ständen, informativen Pinwänden, interaktiven Quiz und Bodenzeitungen unterwegs. Die Pinwände waren dabei ansprechend bunt und anschaulich, dennoch vermittelten sie keine fröhlichen Botschaften, sondern eher unerfreuliche gesellschaftliche Trends im Bildungsbereich, z.B. dass 37% der Studierenden nach ihrem Studienabschluss noch Praktika absolvieren bei denen sich über 90% als billige Arbeitskraft ausgenutzt fühlen. Oder dass die Studierendenquote zunimmt, dennoch der Anteil der Bafög-Berechtigten immer gleich gering bleibt, wobei immer mehr Studierenden aus den „oberen“ und immer wenigere aus den „mittleren“ und „unteren“ sozialen Schichten kommen.  

Viele Berichte und Fragen der Studierenden, welche an die ehrenamtlichen BeraterInnen der Gewerkschaftsjugend herangetragen wurden, waren besorgniserregend. Sie bestätigten die Erfahrungen aus unserer Beratung „Studium und Job“, dass Studierende aufgrund ihrer Flexibilität und Mobilität von ArbeitgeberInnen gerne als Pioniere der Deregulierung missbraucht werden.  

Im Gastronomiebereich ist beispielsweise gängige Praxis, dass nebenbei erwerbstätige Studierende, die als Bedienungspersonal arbeiten, aufgefordert werden, sich einen Gewerbeschein zu holen, dabei bleiben sie jedoch von einem einzigen Auftraggeber abhängig und erhalten eine genauso hohe Vergütung wie bei einer abhängigen Beschäftigung. Die Situation ist hier klar, Studierende werden in die Scheinselbständigkeit gedrängt, ArbeitgeberInnen entledigen sich jeglicher Verantwortung und schieben das Problem auf die Studierenden. Den jungen ArbeitnehmerInnen wird damit suggeriert, dass dies die normale Gesetzeslage sei. 

Ebenfalls besorgniserregend waren mehrere Berichte von Studierenden, die als SHKs (studentische Hilfskräfte) arbeiten, dabei jedoch gar keine wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten verrichten, sondern in der Mensa oder in der Bibliothek aufräumen. Diese Studierenden können ihre ArbeitgeberInnen verklagen (am besten am Ende des Arbeitsverhältnisses und wenn sie keine Aufstiegsambitionen auf demselben Arbeitsplatz haben), da sie aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit nach den höheren Vergütungssätzen des TV-L bezahlt werden müssten. Die entgangene Lohndifferenz kann man auch rückwirkend erhalten, wenn die Klagefristen eingehalten werden, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2005 zeigt. Dabei hilft die zuständige Gewerkschaft, die eigenen Rechte durchzusetzen. 

Die Liste der Schreckensmeldungen ist aber weiterhin sehr lang: Studierenden wird gesagt, sie dürften keine weitere Beschäftigung aufnehmen, sonst würden sie bei ihrem Arbeitgeber „rausfliegen“ (wie soll man aber nur mit den Einkünften aus einem Minijob auskommen?); Studierenden wird auch gesagt, da sie „bloß Studenten“ sind, hätten sie keinen Anspruch auf Urlaub; Studierenden werden ebenfalls für klassische Verwaltungs- und Sekretariatstätigkeiten, die für einen längeren Zeitraum andauern, Werkverträge auf Honorarbasis angeboten. „Werkstudenten“ haben jedoch tatsächlich, wenn sie Gewerkschaftsmitglieder sind und ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist, den Anspruch auf Tariflohn und sollten sich am besten bei ihrem Betriebsrat oder bei ihrer Gewerkschaft melden, damit sie in die richtige Entgeltgruppe im Tarifvertrag eingestuft werden. 

Hier ist also der Beratungsbedarf sehr groß, denn Studierenden erhalten den Eindruck, was mit ihnen im Nebenjob geschehe sei alles zulässig. Besonders bedenklich ist dabei, dass man damit die Vorstellung eingetrichtert bekommt, die Entrichtung von „Sozialabgaben“ sei eine unnützliche Geldverschwendung. Auf diese Weise sammeln Studierende in ihrer Ausbildungszeit keine positiven Erfahrungen mit der Arbeits- und Sozialordnung der Bundesrepublik. Es liegt aber im Interesse aller, dass heutige Studierende als künftige Arbeitnehmer- und -geberInnen Arbeits- und Sozialrechte anerkennen und sich für ihren Erhalt einsetzen werden. Deshalb unterstützen wir die Studierenden, ihre Rechte mit der Unterstützung der Gewerkschaft wahrzunehmen und durchzusetzen.  

Für eingehende Beratungen zum Thema können sich alle nebenbei erwerbstätige Studierende an die Beratung „Job und Studium“ der gewerkschaftlichen Hochschulgruppen in:  

Leipzig (Do. 15.30-17.30, GWZ Haus 4 Raum 0.09)

Dresden (Di. 17-18, Stura Baracke, Raum 7)

Chemnitz (Di. 10-12 und Do. 13-15, Stura, Raum 6)

sowie an ihre Gewerkschaft wenden.  

        

 
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
Banner
-LAYOUT- -LAYOUT- -LAYOUT-
-LAYOUT-