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DGB Jugend DGB-Jugend Sachsen
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Bildungsdemo der Schüler/innen, Lehrer/innen und Student/innen am 12. November in Dresden

 

Am Mittwoch war ein großer Demo-Tag. Bundesweiter SchülerInnenstreik und in Sachsen eine Demonstration von Studierenden gegen das im Landtag gerade beratene Hochschulgesetz, die zuerst parallel dann gemeinsam mit der Demonstration der Lehrerinnen und Lehrer für einen besseren Bildungshaushalt in Sachsen verlief. Es wird wohl was heißen, wenn alle Betroffenen im Bildungsbereich gleichzeitig auf die Straße gehen. Wenn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schulerinnen und Schüler der Meinung sind, unter diesen Rahmenbedingungen sei qualitative und menschengerechte Schulbildung nicht leistbar, herrsche Personalmangel und die Klassen seien zu groß, dann wird was daran sein.

 

 

 

                   

Zum Lehrer/innen- und Erzieher/innenprotest:

 

Der Doppelte Haushalt 2009/10 sieht den Abbau von knapp 1000 Lehrerstellen und von knapp 800 Referendarstellen in Sachsen vor. Ein Stellenabbau, der gerade in Zeiten künftig wachsender Schüler/innenzahlen stattfinden soll und keine Garantien für die Lehrer in Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien beinhaltet, zur Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren.

Die Erzieherinnen und Erzieher kritisierten am Haushaltpaket, dass der Kita-Bereich immer noch unterfinanziert sei. Anstatt für die Ausstattung der Kitas und für die Weiterbildung der Erzieher/innen mehr Mittel einzuplanen, werden Gelder mit „Ostergeschenken“ gebunden und zwar mit einem kostenlosen Vorschuljahr für Eltern ab März 2009. Kurzsichtig, wenn man aus den letzten PISA-Untersuchungen bereits einhellig den Fazit gezogen hat, dass in Deutschland Bildungschancen sehr eng mit der sozialen Herkunft und mit dem Bildungsstand der Eltern verbunden sind. Um Chancenungleichheit abzubauen solle man gerade den Bereich der frühkindlichen Bildung ausfinanzieren.

http://www.gew-sachsen.de/

Zum Studierendenprotest:

 

Der vorherige Entwurf des sächsischen Hochschulgesetzes hatte die Mitbestimmungsrechte der Studierenden in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule erheblich beschnitten. Der Hochschule sollte mehr Autonomie eingeräumt werden, an sich ein gutes Ziel, bloß dass „Autonomie“ nur für die Uni-Leitung zu gelten hatte. Die Mitbestimmung passe nicht in das Vorhaben rein, Hochschulen wie Wirtschaftsunternehmen zu führen: im Standortwettbewerb um die besten Köpfen seien Mitbestimmung und eine entsprechende Interessenvertretung der Hochschulgruppen nur Ballast gewesen. Deshalb die umfangreichen Kompetenzen von Rektor und Hochschulrat, wobei der Rektor nicht mehr durch die Wahl des Konzils legitimiert war und ein durch Externe besetzter Hochschulrat den Wirtschaft- und Entwicklungsplan hätte genehmigen sollen. Dabei wäre noch die Mitgliederzahl im Senat geschrumpft und der Anteil der Studierenden dort reduziert worden. Ganz nach dem Motto von Milbradt: „Demokratie gehört nicht in Hochschulen und anderen öffentlichen Einrichtungen“.

Nach den massiven Bedenken aller Sachverständigen bei der Anhörung am 4. September wurde aber doch an der Vereinbarung der Koalition wieder gerüttelt und einige Verbesserungen wurden eingebracht, so dass nun ein Erweiterter Senat für die Rektorwahl zuständig ist und die Grundordnung beschließt, damit ist eine Legitimität dieser Entscheidungen besser gewährleistet. Auch dass nun der Senat anstatt des Hochschulrats den Entwicklungsplan der Hochschule beschließt, ist eine Verbesserung von strategischer Bedeutung.

Schließlich bleiben jedoch die Mitbestimmungsrechte der Studierenden durch den Wegfall des Konzils begrenzt und die Studiengebührenfreiheit für Promotions- und Zweitstudiengänge nicht eindeutig. Selbst die Bedeutung der Wahl des Rektors durch den Erweiterten Senat wird dadurch geschmälert, dass die Vorschläge vom Hochschulrat kommen sollen. Gegen einen mit solchen Befugnissen ausgestatteten Hochschulrat bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Auch die Übermacht des Rektors gegenüber dem Senat bleibt. Besonders kritikwürdig ist, dass nichts unternommen wurde, um prekären Arbeitsverhältnissen in Lehre und Forschung einen Riegel vorzuschieben. Besonders durch den „Modellversuch“ an der TU Dresden werden Tür und Tor zu Lohndumping geöffnet. Damit wird es dem Senat überlassen, einem Gremium, wo die meisten Mitglieder nicht nach TV-L Tarif bezahlt werden, über die Tarifbindung der Beschäftigten an der TU-Dresden zu entscheiden. Zwar hat der Rektor der TU behauptet, das Verlassen der Tarifbindung sei ein Experiment, um Spitzenforscher besser als nach Tarif bezahlen zu können und nicht um Gehälter der „Normalbeschäftigten“ zu drücken; dennoch fragt man sich, ob das nicht bereits jetzt bei bestehender Tarifbindung bereits möglich sei und warum man dafür bitte schön den TV-L abschaffen müsse. Das Beispiel der Tarifflucht an den Berliner Universitäten zeigt, dass man dadurch nur wertvolle Zeit für die Neuverhandlung von Haustarifverträgen vergeudet und die Beschäftigten von unterschiedlichen Hochschulstandorten um billigere Tarifabschlüsse gegeneinander ausspielt, worunter schließlich die Arbeit von Beschäftigten und Lehrenden an der Hochschule und damit die Studienbedingungen der Studierenden leiden.

 Die DGB-Jugend Sachsen schließt sich den Forderungen sächsischer Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Lehrerinnen und Lehrer und der Hochschulbeschäftigten an.

http://www.kssnet.de/

 
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